AGB

1. Allgemeines


1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Vollmer KommunikationsDesign Werbeagentur (nachfolgend Agentur genannt) und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.


1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.


1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.



 

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht


2.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.


2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.


2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.


2.4. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.


2.5. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung.


2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.



 

3. Vergütung


3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen sowohl in konzeptioneller als auch visueller Form bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.


3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.


3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.


3.4. Die Beratung in jeglicher Form, die Entwicklung von Konzepten, die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.



 

4. Fälligkeit der Vergütung


4.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar.


4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.


4.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.


4.4. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen gemäß BGB §288 in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.





5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten


5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.


5.2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.


5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.


5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.


5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.



 

6. Eigentumsvorbehalt


6.1. An Konzeptionen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


6.4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

 



7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.


7.2. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

8. Haftung und Gewährleistung


8.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu behandeln.


8.2. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.


8.3. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Es wird keinerlei Haftung für Serverausfälle oder jedwede technischen Probleme übernommen. Die Agentur haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


8.4. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.


8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.


8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur nicht.


8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 



9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



 

10. Providerdienstleistungen


10.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die Agentur die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch die Agentur auch über Dritte erbracht werden.


10.2. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von der Agentur erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Die Agentur behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird sie von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die Agentur von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf ihren Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Die Agentur ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird die Agentur unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die Agentur die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die Agentur hiermit frei.


10.3. Soweit Gegenstand der Leistungen der Agentur auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Dies kann auch über Dritte geschehen. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Agentur hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Agentur hiervon unverzüglich unterrichten. Die Agentur ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die Agentur hiermit frei.


10.4. Die Agentur weist den Kunden durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die Agentur das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.


10.5. Für Schäden haftet die Agentur nur dann, wenn die Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Agentur auf solche typische Schäden begrenzt, die für die Agentur zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt die Agentur keine Haftung. Die Haftung der Agentur wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.


10.6. Soweit die Agentur für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

 



11. Schlussbestimmungen


11.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.


11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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